Depotschein

Depotschein
De|pot|schein (Hinterlegungsschein)

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Depotschein — De|pot|schein, der (Bankw.): Bescheinigung der Bank über die Einlagen in einem ↑ Depot (1 b). * * * De|pot|schein, der (Bankw.): Bescheinigung der Bank über die Einlagen in einem ↑Depot (1 b) …   Universal-Lexikon

  • Depotschein — Depositalschein; beim ⇡ Depotgeschäft übliche Bescheinigung einer Bank über in Verwahrung genommene Wertpapiere. Als D. wird auch das ⇡ Stückeverzeichnis bezeichnet. Die Herausgabe der deponierten Gegenstände erfolgt nur gegen Rückgabe des D. Der …   Lexikon der Economics

  • Depositalschein — ⇡ Depotschein …   Lexikon der Economics

  • Wertpapier — in Form einer Urkunde verbrieftes Vermögensrecht, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Nur gegen Vorlage und Rückgabe des W. ist, abgesehen von dem Fall der Kraftloserklärung bei abhanden gekommene W., der aus der Urkunde… …   Lexikon der Economics

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